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Zugangsvoraussetzungen für duale Studiengänge

Zulassungsvoraussetzungen für ein duales Studium an einer Berufsakademie (BA) oder in einem kooperativen Studiengang einer Hochschule werden in den Hochschschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt (siehe auch unterschiedliche Abschlusstypen und Typen von Bildungseinrichtungen).

Voraussetzungen für die Aufnahme eines dualen Studiums an einer Berufsakademie oder einer (Fach-)Hochschule sind in der Regel:
die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife,zugleich muss ein Ausbildungs- und Studienvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen werden (siehe auch Mustervertrag ),die einschlägigen Bestimmungen in den einzelnen dualen Studiengängen sind zu beachten (siehe Hochschulgesetze), die
teilweise den Nachweis eines betrieblichen Vorpraktikum regeln (siehe auch studentische Praktikaarten).
Die Zulassung erfolgt nach Vorlage des Ausbildungs- und Studienvertrages sowie des Abschlusszeugnisses.

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) sind:
für Berufstätige die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung,für Auszubildende bei einem VWA-Studium parallel zur betrieblichen Lehre die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Der Start des Studiums kann zeitgleich mit der Ausbildung oder auch ein Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Weitere Informationen gibt es bei den VWAs.

Hochschulzugangsberechtigungen

Zum Studium an einer Hochschule ist befähigt, wer ein Zeugnis der allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife besitzt. Darüber hinaus kann zu einem Fachhochschulstudium oder Studium an einer Berufsakademie auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt. Mit der allgemeinen Hochschulreife können an den Hochschulen alle Studiengänge studiert werden, mit der fachgebundenen Hochschulreife nur einige bestimmte. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es Hochschulzugangsberechtigungen gibt, die lediglich in einem bestimmten Bundesland oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen. Ebenfalls können besonders befähigte Berufstätige ohne einschlägige Berechtigung zum Studium zugelassen werden, wenn Sie bestimmte Weiterbildungen nachweisen. Ausländische Bildungsnachweise werden durch die zuständigen Landesbehörden anerkannt.

Folgende Arten von Hochschulzugangsberechtigungen kurz gefasst:

Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeine Hochschulreife Abitur
Fachgebundene Hochschulreife nach absolviertem Grundstudiengang an einer Fachhochschule
Fachhochschulreife z.B. Abschlusszeugnis einer Fachoberschule, Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe und andere gleichwertige Abschlüsse
Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige Nach Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf, Berufstätigkeit und Nachweise intensiver Weiterbildung. Synoptische Darstellung zum Hochschulzugang in den unterschiedlichen Bundesländern für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

Zu Hochschulzugangsberechtigungen beraten Sie die Hochschulen .
Weitere Informationen zu Zugangsberechtigungen
auf unseren Seiten Studium und Hochschule
und in einschlägigen Studienführern, z.B. "Studieren in Hessen".

Quelle: IHK Rostock

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