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Gleichwertigkeit von BA-Abschlüssen zu Hochschulabschlüssen

Verschiedentlich wird behauptet, dass ein Berufsakademieabschluss nicht einem Hochschulabschluss gleichwertig sei.

Formal fällt der BA-Abschluss durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1995 unter die Richtlinie des Europäischen Rates über die allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome.
Unternehmen schätzen die Berufsfähigkeit von Absolventen staatlich anerkannter Berufsakademien hoch ein - mehr zur Anerkennung der Abschlüsse in Wirtschaft und Verwaltung.

Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit ist die berufliche Einsatzfähigkeit - das Ergebnis der Qualifizierung das eigentlich Entscheidende.

Aber auch nach formalen Kriterien ist die Ausbildung an einer Berufsakademie einem (Fach-)Hochschulstudium gleich zu setzen - anders in der Form aber gleichwertig.
Berufsakademien stehen wie Fachhochschulen unter staatlicher Aufsicht und müssen vielen organisatorischen Kriterien genügen
Berufsakademien in Hessen müssen ihr gesamtes Studienangebot bei einer Akkreditierungsagentur bewerten lassen
Das Lehrpersonal muss gleiche Qualifikationen mitbringen wie Professoren an Fachhochschulen
Voraussetzung für das Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur)
Mehr zu diesen Anforderungen im pdf-Dokument "Vergleich der Anforderungen an Berufsakademien zu privaten Fachhochschulen in Hessen"

Der Umfang des Lehrangebotes an der Berufsakademie liegt nur knapp unter dem Lernangebot von Fachhochschulen. Das Lernangebot wird aber gerade durch die Praxisphasen und die wissenschaftlich betreute Diplomarbeit im Betrieb vertieft. Diese Phase muss hinzugerechnet werden.
Beispielzahlen aus einem Ingenieurstudium an Berufsakademien:

Studium an der Berufsakademie Mindestanforderung für FH-Dipl.-Ing. Mindestanforderung - Ingenieurverbands-empfehlung
Gesamtdauer 2336 Lehrstunden 2400 Lehrstunden 2500 Lehrstunden
Studienbezogene Lehrgänge in der Betriebsphase 324-720 Lehrstunden
Gelenkte Ausbildung im Betrieb 1548 - 1188 Lehrstunden
Abschlussarbeit im Betrieb 13 Wochen

Die Wissenschaftlichkeit ist gesichert. An der Abschlussprüfung müssen z.B. in Hessen zwei durch das Land berufene Professoren mitwirken. In vielen Berufsakademien sind Hochschulprofessoren in der Lehre, in curricularen Fachkommissionen aktiv engagiert. Die wissenschaftlichen Fachinhalte sind vergleichbar. Viele Berufsakademien kooperieren auch mit Universitäten im Ausland, die nach Studiengangevaluation ihre Bachelor-Titel verleihen.

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