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Praktika: Organisatorisches und Rechtliches

Eine ganze „Generation“ gut ausgebildeter junger Menschen hangele sich nach Ausbildung oder Studium von Praktikum zu Praktikum - so ein häufiger Vorwurf in Richtung Wirtschaft. Die Fakten sagen allerdings etwas anderes: Zwei Studien von HIS (Hochschulinformationssystem) und inifes im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass nur 7 Prozent der jungen Berufstätigen und 12 Prozent der Hochschulabsolventen nach ihrem Abschluss überhaupt ein freiwilliges Praktikum leisten. Überdurchschnittlich häufig sind das Absolventen von geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen.

Bereits heute bewegen sich Praktikanten nicht im rechtsfreien Raum. Praktika dienen per Definition der Ausbildung, und Praktikanten haben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Recht auf angemessene Vergütung. Arbeitet ein Praktikant über Monate hinweg an denselben Aufgaben in derselben Abteilung, ohne dass er angeleitet wird, läuft der Arbeitgeber Gefahr, im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen auf ein Arbeitnehmergehalt verklagt zu werden.

Nutzen Sie die Chance eines Praktikums und beachten Sie dabei bestehende Regelungen. Siehe dazu auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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