Gesundheitszeugnis
In manchen Jobs, in denen Sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verlangt der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis.
Warum und wofür ein Gesundheitszeugnis?
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung heißt "Gesundheitszeugnis". Also muss jeder, der offene (das heißt unverpackte) Lebensmittel transportiert (zum Beispiel als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (zum Beispiel Köchin/Koch) ein solches Gesundheitszeugnis haben. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, können Sie im Infektionsschutzgesetz (siehe linke Spalte) nachlesen.
Wichtig ist, dass das Gesundheitszeugnis vorliegen muss, bevor Sie zum ersten Mal beim Arbeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wo erhalten Sie ein Gesundheitszeugnis?
Der einfachste Weg, das Gesundheitszeugnis zu erhalten, ist ein Anruf beim Gesundheitsamt der Stadt oder Gemeinde. Dort sollten Sie sich nach dem nächst möglichen Termin erkundigen, denn manchmal müssen Sie zwischen zwei und drei Wochen auf einen solchen freien Termin warten!
Was wird gemacht?
Früher wurden Sie relativ aufwendig medizinisch untersucht, inklusive Blutprobe usw. Das ist jetzt anders: Sie werden lediglich von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt. Bei dieser Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (zum Beispiel, dass Sie keine infektiöse Krankheit haben). Außerdem wird Ihnen dann erklärt, wie Sie solche Krankheiten bei sich selbst erkennen können. Sollten Sie solche Krankheiten bei sich feststellen, dürfen Sie bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Es werden also keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!
Wann erhalten Sie das Gesundheitszeugnis?
Wenn Sie die Belehrung "überstanden" haben, erhalten Sie das endgültige Gesundheitszeugnis sofort ausgehändigt.
Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
Die Gebühr, die das Gesundheitsamt für die Belehrung und das Ausstellen des Gesundheitszeugnisses verlangt, unterscheiden sich von Stadt zu Stadt geringfügig. Den genauen Preis sollten Sie bei der Terminvereinbarung erfragen. In der Regel liegt die Gebühr bei 26,00 Euro. Diese Kosten müssen Sie selbst zahlen. Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.
Wie lange gilt ein "altes" Gesundheitszeugnis?
Gesundheitszeugnisse, die vor dem 31.12.2000 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Es gilt aber zu beachten, dass diese Zeugnisse ab dem 1.1.2002 verlängert werden müssen. Diese Verlängerung erfolgt in der Regel durch eine weitere Belehrung, die der Arbeitgeber durchführen kann. Er bescheinigt Ihnen dann auch diese Folge-Belehrung.

