Interview mit Kevin Heidenreich, Leiter des Referats Hochschulpolitik beim Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK)
Praktikant24: Haben Sie, hat der DIHK, Hinweise darauf, dass in der Wirtschaftskrise verstärkt Arbeitsplätze in Praktikumstellen umfunktioniert werden und also mehr Arbeitsstellen mit Praktikanten, die bereits ein Studium absolviert haben, besetzt werden? Nach einer Umfrage des DIHK vom November 2008 lag damals die Zahl der Unternehmen, die überhaupt dazu bereit wären, Absolventen als kostengünstige Arbeitskräfte einzusetzen, bei lediglich 3 Prozent.
Kevin Heidenreich: Daran hat sich auch nichts geändert. Praktikanten sind nicht geeignet, reguläre Arbeitskräfte zu ersetzen. Daran hat weder der Praktikant, noch das Unternehmen ein Interesse. Und selbst in der Wirtschaftskrise ist die Akademiker-Arbeitslosigkeit weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Gerade in den technischen Fächern herrscht immer noch ein Fachkräftemangel.
Praktikant24: Reichen die bestehenden Gesetze für Praktikanten oder braucht es ein neues Gesetz zum Schutz nicht nur der Praktikanten, sondern auch der Wirtschaft und aller Arbeitnehmer. Denn schließlich gefährdet der Einsatz von Praktikanten als billige Arbeitskräfte auch Betriebsklima und Ansehen der Unternehmen, die so ihre Stellen besetzen.
Kevin Heidenreich: Praktikanten bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Praktika dienen per Definition der Ausbildung und daher haben Praktikanten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Recht auf angemessene Vergütung. Arbeitet ein Praktikant über Monate hinweg an denselben Aufgaben in derselben Abteilung, ohne dass er angeleitet wird, läuft der Arbeitgeber Gefahr, im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen auf ein Arbeitnehmergehalt verklagt zu werden.
Praktikant24: Sollen Studierende die Regelstudienzeit für ein Praktikum überschreiten oder ein Praktikum im Anschluss ans Studium machen? Bekanntlich sehen manche Bachelor-Studiengänge kein Praktikum vor und sind gleichzeitig so straff organisiert, dass auch keine Zeit für eines bleibt. Stichwort ist hier die „Employability“, also die Beschäftigungs- oder Arbeitsmarktfähigkeit von Absolventen. Was raten Sie den Studenten in der jetzigen Situation – jedenfalls bis die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom Oktober 2009 zur „Studierbarkeit des Studiums“ umgesetzt sind?
Kevin Heidenreich: Es gibt bereits einige Studiengänge, die Studium und Praxisphasen optimal miteinander verzahnen. Nicht nur die Fachhochschulen, auch immer mehr Universitäten haben erkannt, dass der Praxisbezug ein wichtiger Bestandteil ist, um die Absolventen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Ich empfehle also den Studierenden, sich eine Hochschule auszusuchen, die bereits Praxiselemente und vielleicht sogar ein Auslandssemester direkt in ihre Studiengänge integriert hat. Dann wird auch das Studium nicht unnötig verlängert. Im Übrigen haben die Unternehmen nichts gegen eine Überschreitung der Regelstudienzeit, wenn die zusätzliche Zeit sinnvoll genutzt wurde.
Praktikant24: Danke für Ihre Antworten!

