Muster eines Leitfadens für ein Fachpraktikum / Fachpraktische Ausbildung
Beispiel Fachoberschule, Schwerpunkt Informationstechnik
Schülerstatus
Damit die Schülerinnen und Schüler eine betriebsnahe fachpraktische Ausbildung erhalten - Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen für den 1. Ausbildungsabschnitt - die Klasse 11 -, führt die Erasmus-Kittler-Schule diese mit Betrieben der IT-Branche und solchen mit angegliedertem IT-Bereich durch.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Arbeitswelt in den Bereichen der Informations- und Telekommunikationstechnik der Wirtschaft sowie der Verwaltung kennen lernen.
Mögliche Qualifikationsfelder liegen im Bereich der Installation, Konfiguration, Administration und Dienstleistung. Im Einzelnen haben folgende Themenbereiche empfehlenden Charakter, abhängig von der jeweiligen Struktur des Betriebes.
* PC-Architektur - Hardware
* Installation von Betriebssystem und Anwendersoftware
* Installation und Inbetriebnahme von Client-/Serversystemen
* Fehlerdiagnose und Behebung im Hard- und Softwarebereich
Darüber hinaus sind möglichst die Bereiche der Qualitätssicherung, Kostenaspekte, Arbeitssicherheit, Energieverbrauch, Recycling und Ergonomie als wichtige Elemente betrieblicher Arbeit kennen zu lernen und zu berücksichtigen. Durch einen großen Anteil der Facharbeit im Service und Dienstleistungsbereich sollen Kundenorientierungsaspekte einbezogen werden.
Durchführung
Die fachpraktische Ausbildung soll 24 Wochenstunden betragen und an den ersten drei Wochentagen (Montag bis Mittwoch) durchgeführt werden. Donnerstags und freitags sind die Schülerrinnen und Schüler in der Erasmus-Kittler-Schule. Das Praktikum umfasst die Dauer von einem Schuljahr, die Schulferien sind arbeitsfrei.
Da es sich um eine Ausbildung handelt, die lediglich in einem außerhalb der Fachoberschule liegenden Betrieb während der Schulzeit durchgeführt wird, ist eine Zuständigkeit des Betriebes für den Versicherungsschutz nicht gegeben. In diesen Fällen gilt folgendes:
* Die Schülerin/der Schüler ist gesetzlich gegen Unfall versichert.
* Die Schülerin/der Schüler unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
