Praktische Studenten
Potenziale nutzen!
Das duale Studium an Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten überzeugt durch die Kombination von wissenschaftlicher und praxisbezogener Qualifikation. Mittlerweile fördern viel Unternehmen ein Studium ihres Fachkräftenachwuchses in dualen Studiengängen - wegen der Vorteile für Unternehmen. Inzwischen existiert vielfältige Angebote privater Berufsakademien, dualer und kooperativer Hochschul- bzw. Fachhochschul-Studiengänge. Die IHKs fördern die Berufsakademien und Fach-/Hochschulen vor Ort, um das Nischenangebot zum Wachstumsfaktor für die Wirtschaft auszubauen.
Richtige Schritte
Gewusst wie!
Die Vorteile des Modells haben zum stetigen Ausbau dualer Studienangebote geführt: Bessere Personalgewinnung, weniger Qualifizierungs- und Weiterbildungskosten, gute Aufstiegsperspektiven für Mitarbeiter, aktiver Kontakt zu Hochschulen (Technologie- und Wissenstransfer). Bevor man aber über ein duales Studium leistungsstarke Schüler und Schülerinnen an das Unternehmen binden kann, muss man ein paar Dinge abklären:
Betriebliche VoraussetzungenOrganisationsmodelle duales StudiumAnbieter dualer StudiengängeZusammenarbeit Unternehmen - Anbieter dualer StudiengängeBewerberauswahl
Wichtige Neuerung zum dualen Studium
Duale Studiengänge ab 2012 einheitlich sozialversicherungspflichtig
Seit dem 1. Januar 2012 sind in der Sozialversicherung die Teilnehmer an dualen Studiengängen den Auszubildenden gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch dual Studierende in praxisintegrierten Studiengängen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind. Zuletzt hatten die Sozialversicherungsträger ausbildungsintegrierte (zum Beispiel mit IHK-Abschluss) und praxisintegrierte duale Studiengänge rechtlich unterschieden. Nun hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung wieder aufgehoben. Damit steigt zwar die Beitragslast für betroffene Unternehmen und dual Studierende, die Rechtslage ist aber einfacher geworden, da viele praxisintegrierende Studiengänge nicht eindeutig abgegrenzt werden konnten. Die Regelung betrifft auch bereits bestehende Verträge. Die Änderung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2011, Teil I Nr. 71, S. 3057ff.
