Zugangsberechtigung
Zum Studium an einer Hochschule ist befähigt, wer ein Zeugnis der allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife besitzt. Darüber hinaus kann zu einem Fachhochschulstudium oder Studium an einer Berufsakademie auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt. Mit der allgemeinen Hochschulreife können an den Hochschulen alle Studiengänge studiert werden, mit der fachgebundenen Hochschulreife nur einige bestimmte.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass es Hochschulzugangsberechtigungen gibt, die lediglich in einem bestimmten Bundesland oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen. Ebenfalls können besonders befähigte Berufstätige ohne einschlägige Berechtigung zum Studium zugelassen werden, wenn Sie bestimmte Weiterbildungen nachweisen. Ausländische Bildungsnachweise werden durch die zuständigen Landesbehörden anerkannt.
Neben der formalen Zugangsvoraussetzung sind auch andere Voraussetzungen bei der Zulassung zum Studium bei den Hochschulen u. U. von Bedeutung wie Art und Dauer von Vorpraktika, Eignungsprüfungen, besondere Vorkenntnisse oder soziales Engagement.
In dualen Studiengängen sind eigene Voraussetzungen notwendig.
Folgende Arten von Hochschulzugangsberechtigungen kurz gefasst
| Hochschulzugangs- berechtigung |
|
|---|---|
| Allgemeine Hochschulreife | Abitur |
| Fachgebundene Hochschulreife | Nach absolviertem Grundstudiengang an einer Fachhochschule |
| Fachhochschulreife | z. B. Abschlusszeugnis einer Fachoberschule, Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe und andere gleichwertige Abschlüsse |
| Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige | Nach Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf, Berufstätigkeit und Nachweise intensiver Weiterbildung, Neuregelung in 2009 mehr |
| Anerkennung ausländischer Hochschulzugangs- berechtigungen |
Ausländische Vorbildungsnachweise werden durch die zuständigen Landesministerien anerkannt mehr |