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Berufsschulpflicht in Hessen - Übergangsregelungen

Berufsschulpflicht besteht in Hessen für alle Auszubildenden auch über das 18. Lebensjahr hinaus - der Berufsschulbesuch ist geregelt.

Mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes kann der in Hessen verbindlich vorgeschriebene Berufsschulbesuch ersetzt werden durch im Rahmen des Kooperativen Studienganges durch die Hochschule / Berufsakademie vermittelte Kenntnisse.
Durch interministerielle Vereinbarung des Hessischen Kultusministerium und des hessischen Wissenschaftsministeriums wird in einem Modellversuch an der Fachhochschule Wiesbaden (am Standort Rüsselsheim) der Berufsschulunterricht in den Räumen der Fachhochschule durch die Berufsschule abgehalten.

Die IHK Darmstadt setzt sich dafür ein, dass für Auszubildende die gleichzeitig ein duales Studium absolvieren, die Berufsschulpflicht in Hessen aufgehoben wird. Keine Berufsschulpflicht besteht in vielen anderen Bundesländern.

Bei der Strukturierung der Lehrpläne in den dualen Studiengängen sollte allerdings der Rahmenlehrplan des jeweiligen Ausbildungsberufes heran gezogen werden, da dessen Inhalte maßgeblich für die später bei der IHK abzulegenden Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfung) sind.

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