Berufsausbildung: Grundlegenden Begriffe und rechtliche Regelungen
Ausbildung in Betrieb und Schule
Die Grundlage für die Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung findet im so genannten "Dualen System" statt. Partner des Ausbildungsbetriebes ist in der Regel die Berufsschule. Sie soll in Abstimmung mit der betrieblichen Ausbildung ihren Lehrstoff vermitteln. In den meisten Bundesländern besteht Schulpflicht für alle Auszubildenden während der Dauer der Berufsausbildung.
Ausbildender/Ausbildende
ist, wer jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm/ihr einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (z. B. ein Unternehmen).
Ausbilder/Ausbilderin
ist, wer im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der/die Inhaber/-in selbst oder eine beauftragte Person sein.
Auszubildender/Auszubildende
ist, wer ausgebildet wird.
Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung durchgeführt wird. Er ist im Ausbildungsvertrag einzutragen.
Ausbildungsberater/-innen
Ausbildungsberater/ -innen sind Mitarbeiter/-innen der Industrie- und Handelskammer. Sie beraten die Betriebe und die Auszubildenden zu allen Fragen der Berufsausbildung. Ferner überwachen sie die Durchführung der Berufsausbildung.
Ausbildungsordnung
Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung; sie enthält die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsordnung bestimmt die Ausbildungsdauer. Sie beträgt in der Regel drei bzw. dreieinhalb Jahre. Die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer muss verkürzt werden, wenn der/die Auszubildende ein Berufsgrundbildungsjahr oder eine Berufsfachschule, die anrechnungspflichtig sind, mit Erfolg besucht hat. über Anrechnungspflichten gibt der Ausbildungsberater gerne Auskunft.
Sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan
Dieser soll sowohl den sachlichen Aufbau als auch den zeitlichen Ablauf der Berufsausbildung auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung ausweisen. Für die meisten Ausbildungsberufe verfügt die Kammer über Muster.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen sind mit Inhalt und Dauer im Ausbildungsvertrag festzulegen.