Regelungen zu IHK Abschlussprüfungen in Verbindung mit einem dualen Studium
Hinweise für Unternehmen und Hochschulen / Berufsakademien zu spezifischen Regelungen | Ausbildungsordnung | Berufsschulunterricht | IHK - Externen - Prüfung
In manchen dualen/kooperativen Studiengängen ist das Studium an der Hochschule / Berufsakademie verbunden mit einer Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf. Die Studenten erhalten zwei Abschlüsse - nach dem Grundstudium und erfolgreicher IHK-Prüfung den IHK-Abschluss - nach dem Hauptstudium den Bachelor- bzw. Diplom - Titel.
Bei der Gestaltung dieser Studiengänge sind die Rechtsvorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG ) und länderspezifische Schulgesetze (Berufsschule) zwingend zu beachten.
Der Begriff der Berufsbildung wird definiert durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG ) von 1969. Darin heißt es in § 1, Absatz 5: "Die Berufsbildung wird durchgeführt in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft , insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsausbildung)..."
Eine Einstellung zum Zwecke der Berufsausbildung (Ausbildung) setzt voraus, dass zwischen ausbildendem Unternehmen und Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wird (BBiG , § 3, Absatz 1), der bei der zuständigen Stelle z.B. der IHK registriert wird.
Die rechtliche Ausgestaltung eines Berufsausbildungsvertrages ist im BBiG detailliert geregelt. Dies gilt auch für die Inhalte; so ist für jedes Ausbildungsverhältnis vom ausbildenden Unternehmen obligatorisch ein Ausbildungsplan zu erstellen, der eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung darstellt
Die Dauer der Ausbildung in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen ist festgelegt. Sie dauert oft bis zu 36 Monate und kann bei Vorliegen bestimmter Gründe auf 24 Monate verkürzt werden.
Berufsschulpflicht besteht noch in manchen Bundesländern wie in Hessen für alle Auszubildenden auch über das 18. Lebensjahr hinaus - der Berufsschulbesuch ist geregelt - mehr Infos. In dualen Studiengängen mit integriertem IHK-Abschluss sind die fachlichen Inhalte des Berufsschulunterrichtes (Rahmenlehrpläne) in das Studium zu integrieren, um sicher zu stellen, dass die Studenten für die IHK Prüfung die entsprechenden Kenntnisse haben.
Externen Prüfung - Die Zulassung als Externe zu einer IHK-Abschlussprüfung setzt in der Regel die doppelte Dauer Berufstätigkeit in einschlägiger beruflicher Praxis voraus, die wiederum bis auf die einfache Dauer verkürzt werden kann. Für Studenten in einem dualen Studiengang wird geprüft, ob die fachliche Ausbildung in Betrieb und Studium den Kriterien des BBiG und der Ausbildungsordnung im jeweiligen Beruf genügt. Die Zulassung zur Externen- Prüfung wird durch die zuständige IHK geprüft und ist heute noch eine nachträgliche Einzelfallentscheidung.
Weitere detaillierte Informationen auf den Seiten der IHK Darmstadt. Komplette Übersichten über alle, auch neuen, Ausbildungsberufe und Ausbildungsverordnungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).Die Ausbildungsberater der IHK beraten Sie gerne auch persönlich zu Fragen von IHK Abschlussprüfungen in dualen Studiengängen.