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Duale Berufsausbildung

In Deutschland wird die Berufsausbildung überwiegend im sogenannten "dualen System" durchgeführt. "Dual" wird das deutsche Berufsbildungssystem deshalb genannt, weil die für den Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten an zwei verschiedenen Ausbildungs- bzw. Lernorten (Unternehmen und Berufsschule) vermittelt werden. Die praktische Ausbildung findet überwiegend im Unternehmen statt, während die Fachtheorie und die Allgemeinbildung weitgehend in den Berufsschulen vermittelt werden. Wollt ihr mehr zur Dualen Berufsausbildung wissen? Dann schaut doch mal hier.

Einstiegsqualifizierung

Was ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Die EQ ist ein gefördertes betriebliches Langzeitpraktikum, das Jugendlichen die Möglichkeit bietet, den Arbeitsalltag kennen zu lernen und gleichzeitig am Berufsschulunterricht teilzunehmen. So haben Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf die Chance, vorhandene Defizite durch die Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen auszugleichen.

Und so geht´s
Unternehmen legen die Rahmenbedingungen fest und melden das Angebot der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit werden geeignete Bewerber ausgewählt. Am Ende des Praktikums schreibt der Betrieb ein Zeugnis und die zuständige Kammer übergibt ein Zertifikat, das den Übergang in die Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtern soll. Ziel ist allerdings die anschließende Übernahme durch den Betrieb. In diesem Fall können sechs Monate des Langzeitpraktikums als Ausbildungszeit angerechnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Die Mindestdauer des Praktikums beträgt 6 Monate, die Höchstdauer beträgt 12 Monate.Der Praktikant erhält eine angemessene Vergütung.Die Betriebe müssen die fachliche und persönliche Eignung zum Ausbilden haben.Die Betriebe melden den Praktikanten bei der Sozialversicherung.Weitere Infos
Wollt ihr mehr zum Thema Einstiegsqualifizierung wissen? Dann schaut hier!

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz (§ 2 BBiG Abs. 3) sieht vor, dass Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt in jedem Land möglich. Es empfiehlt sich allerdings, aufgrund der nahezu identischen Regelungen über Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung, ein Auslandsaufenthalt innerhalb der EU zu planen. Die Vereinbarungen über einen Auslandsaufenthalt sind bereits bei Vertragsabschluss festzulegen und zu fixieren. Der Auszubildende sollte sich im Klaren darüber sein, dass der Berufsschulunterricht in dieser Zeit entfällt. Der versäumte Stoff muss selbstständig von ihm nachgearbeitet werden.

Als Auszubildender ins Ausland: Das liegt voll im Trend!

Teilzeitausbildung

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit der Ausbildung ist die Teilzeitausbildung. Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse (z. B. bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung) (§ 8 BBiG Abs 1).
Dabei sind zwei verschiedene Varianten möglich: 1. Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. 2. Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit.

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