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Was versteht man unter der dualen Berufsausbildung?

Das "Duale System" bezeichnet das gleichberechtigte Zusammenwirken der Lernorte Betrieb und Berufsschule im Rahmen der beruflichen Erstausbildung. Der Auszubildende erfährt so eine Kombination aus praktischer (Betrieb) sowie theoretischer (Berufschule) Ausbildung. Die beiden Einrichtungen haben einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Der Ausbildungsbetrieb hat die Aufgabe, die für den Beruf notwendigen fachpraktischen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Außerdem muss er die erforderliche Berufserfahrung ermöglichen und die Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden fördern. Wusstet ihr, dass auch ein Ausbildungsbetrieb ständig unter der Kontrolle durch die zuständige Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) steht?

In der Berufsschule werden die fachtheoretischen Kenntnisse vermittelt und eine Vertiefung/Erweiterung der Allgemeinbildung vorgenommen. Auch die Berufsschule wird durch die Schulaufsicht der Länder (z. B. Regierungspräsident) kontrolliert.

Was sind die Vorteile einer dualen Berufsausbildung?

Die berufliche Praxis zeigt, dass zur Erledigung einer betrieblichen Arbeitsaufgabe fächerübergreifendes Denken und Handeln erforderlich ist. In der Berufsschule werden diese, für die Bewältigung einer Arbeitsaufgabe zusammengehörenden Kenntnisse und Fertigkeiten in unterschiedlichen Fächern und Themenbereichen innerhalb verschiedener Ausbildungshalbjahre behandelt. Dieses didaktische Vorgehen birgt Chancen (Herleiten des Allgemeinen vom Einzelfall, Vertiefung eines Themas, kleinschrittige Erarbeitung von komplexen Themen), aber auch Risiken (keine Förderung von fachübergreifendem, prozessorientiertem Handeln). Die Berufsschule orientiert sich am Rahmenlehrplan des entsprechenden Bundeslandes. Der Lehrstoff wird in Unterrichtsfächer oder Lernfelder gegliedert.

Wie entstehen anerkannte Ausbildungsberufe im Dualen System?

1. Die Initiativen für die Erarbeitung neuer Ausbildungsberufe gehen oft von den Fachverbänden und Spitzenorganisationen der Unternehmen und Gewerkschaften sowie von den zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) aus.
2. Dann erteilt der Bundesminister für Wirtschaft (BMWi) oder der sonst zuständige Fachminister den Projektauftrag an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
3. Das BIBB führt nun Forschungsarbeiten durch und entwickelt Entwürfe für die entsprechende Ausbildungsordnung mit Unterstützung von Fachausschüssen.
4. Abstimmung der Ausbildungsordnungsentwürfe und Koordination der Ausbildungsordnung mit den Rahmenlehrplänen der Länder (Berufsschule) zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, den Ländern sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
5. Die neue Ausbildungsordnung wird erlassen.
6. Der neue Ausbildungsberuf wird in das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe eingetragen.

Konkrete Informationen zu den Ausbildungsberufen findet ihr hier.
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