Wer überwacht meine Ausbildung? Wer kann mir bei Problemen während der Ausbildung helfen?
Grundsätzlich ist der Ausbildende als Vertragspartner des Auszubildenden für die ordnungsgemäße Berufsausbildung verantwortlich. Überwacht wird die Berufsausbildung von den zuständigen Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder die Kammern der freien Berufe). Die Aufgaben verteilen sich dabei auf drei Säulen. 1. Überwachung der Berufsausbildung, 2. die Rechtssetzung (Bsp. Erlass von Verwaltungsvorschriften und Prüfungsordnungen), 3. Berufung von Ausschüssen (Bsp. Berufsbildungsausschuss, Prüfungsausschuss und Schlichtungsausschuss).
Die Kammern beauftragen Ausbildungsberater die Berufsausbildung in den Betrieben zu überwachen. Diese besuchen die Unternehmen, beraten und informieren beide Vertragspartner über Neuerungen der Ausbildungsberufe, Anforderungen bei Prüfungen und die Führung des Berichtsheftes.
Ausbildungsabbruch
Leider gibt es keine Garantie für einen problemlosen Ausbildungsverlauf. Die Bundesagentur für Arbeit gibt auf folgender Seite hilfreiche Tipps bei einem drohenden Ausbildungsabbruch.
Wichtige Gesetze für die Berufsausbildung
Wisst ihr welche Gesetze und Verodnungen im Rahmen der Berufsausbildung berücksichtigt werden müssen? Hier könnt ihr euch ein Bild davon machen:Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandSozialgesetzbuch (SGB) IISozialgesetzbuch (SGB) IIIBerufsbildungsgesetz (BBiG)JugendarbeitsschutzgesetzBundesausbildungsförderungsgesetzHandwerksordnungHier findet ihr alle Gesetze im Internet.