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    <title>Nachrichten aus der Berufswelt</title>
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    <description>Wichtig für Berufsanfänger</description>
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      <title>Weiterbildungsstipendium feiert 20-jähriges Bestehen</title>
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      <description>Das "Weiterbildungsstipendium", ein Programm des Bundesbildungsministeriums, feiert sein 20-jähriges Bestehen. In dieser Zeit wurden rund 97.000 talentierte Personen finanziell unterstützt. "In wenigen Monaten werden wir das 100.000ste Weiterbildungsstipendium vergeben", sagte Cornelia Quennet-Thielen, Staatssekretärin im BMBF. "Unsere Förderung von jungen Berufseinsteigern eröffnet hervorragende Karrierechancen, denn 40 Prozent der ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten üben mittlerweile Vorgesetzenfunktionen aus". Nicht zuletzt aufgrund dieser positiven Ergebnisse hat das BMBF die Finanzierung des Programms deutlich aufgestockt. In diesem Jahr stehen 22,74 Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Steigerung von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Darüber hinaus wird vom 1. Januar 2012 an der Förderbetrag für die dreijährige Stipendiendauer von 5.100 auf 6.000 Euro angehoben. &#13;
Aus Anlass des Jubiläums fand am Dienstag ein Festakt in Berlin statt. Im ddb Forum an der Friedrichstraße berichteten ehemalige und aktuell geförderte Stipendiatinnen und Stipendiaten über ihre Motivation zur Weiterbildung und über ihren beruflichen und persönlichen Erfolg. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, hielt die Festrede, Staatssekretärin Quennet-Thielen das Grußwort. "Die berufliche Bildung ist eine der wichtigsten Säulen unseres Bildungssystems. Daher ist es entscheidend, weiterhin gute Ausbildungsbedingungen und attraktive Aufstiegs- und Einkommensperspektiven zu bieten. Genau dies wollen wir mit dem Weiterbildungsstipendium erreichen", erklärte Quennet-Thielen. &#13;
Weiterbildung öffnet viele Türen, auch in die oberen Etagen. "Die Förderung von berufsbegleitender Weiterbildung ist ein klares Bekenntnis zur Gleichwertigkeit der Bildungswege", erläuterte die Staatsekretärin. So haben sich die Türen der Hochschulen für beruflich Qualifizierte in den letzten Jahren weiter geöffnet. "Die Aufstiegsstipendien des BMBF geben Berufserfahrenen auch einen finanziellen Anreiz für die Aufnahme eines Hochschulstudiums", so Quennet-Thielen. &#13;
Hintergrund: Das Programm Weiterbildungsstipendium fördert die berufsbegleitende Weiterbildung von jungen, talentierten Berufseinsteigern. Seit 1991 vergibt das BMBF die Stipendien im Rahmen der Begabtenförderung in der beruflichen Bildung, um die Zahl der Spitzenkräfte zu erhöhen. Die Förderung erfolgt über eine öffentlich-private Partnerschaft. &#13;
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Quelle: PM, BMBF, 08.11.2011</description>
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      <pubDate>Wed, 23 Nov 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
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      <title>Ausländische Abschlüsse werden besser anerkannt </title>
      <link>http://www.praktikant24.de/index.php?newsId=196347613316209&amp;id=81442238264155</link>
      <description>Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, wird es damit erheblich leichter gemacht, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Schätzungen zufolge könnten rund 300.000 Menschen, die bereits hier leben, von dem Gesetz profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver. &#13;
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"Das Gesetz ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikationen anderer respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen", sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wir bieten Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. Über die stärkere Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration insgesamt." Mit dem Anerkennungsgesetz reagiert die Bundesregierung auch auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen abzeichnet oder schon eingetreten ist. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", so Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen." &#13;
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Bisher haben nur wenige Menschen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Gesetz weitet diese Möglichkeit deutlich aus: So soll es für die rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse künftig keine Rolle mehr spielen. Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, die Zulassung an die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. diejenige eines EU-Landes geknüpft. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt. &#13;
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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen muss. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen für potenzielle Arbeitgeber, und sie eröffnen dem Zuwanderer die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren. &#13;
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Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren können. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bestehenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt: Die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden werden also auch die Verfahren nach dem neuen Gesetz umsetzen. &#13;
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Federführend für das Gesetz ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Am Entwurf beteiligt sind acht weitere, für berufliche Fachgesetze zuständige Ressorts: das Bundesgesundheitsministerium (Gesundheitsberufe), das Bundeswirtschaftsministerium (u.a. Handwerks- und Gewerbeordnung), das Bundesinnenministerium (Laufbahnrecht), das Bundesjustizministerium (Justizberufe), das Bundeslandwirtschaftsministerium (u.a. Tierärzte), das Bundesverkehrsministerium (u.a. Fahrlehrer); das Bundesfinanzministerium (Steuerberater) und das Bundesfamilienministerium (Altenpfleger). &#13;
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Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt im Bundesrat beraten und kommt anschließend in den Bundestag. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf Berufe, für deren Regelung der Bund zuständig ist. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Die Bundesländer sind deshalb aufgefordert, ihren Behörden einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben. In Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer, oder Ingenieure - planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes.&#13;
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(Quelle: BMBF-Pressemitteilung Nr. 037/2011)</description>
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      <pubDate>Wed, 23 Mar 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
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